Bei jeder Veranstaltung sammeln Sie Daten: Anmeldung, Badge, Networking, Nachbereitung nach der Veranstaltung. Jede Interaktion ist mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden.

Aber wie stellen Sie sicher, dass Sie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten?

Die gute Nachricht: Sie müssen kein Jurist sein, um die DSGVO-Konformität im Eventmanagement sicherzustellen. Wichtig ist, die Grundlagen zu verstehen und vor allem ihre konkreten Auswirkungen auf Ihre Organisation zu kennen, und genau dabei hilft Ihnen dieser praktische Leitfaden.

Was ist die DSGVO im Eventmanagement?

Was Sie über die DSGVO wissen sollten

Die DSGVO ist eine europäische Verordnung, die die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union regelt.

Konkret gelten Sie als Veranstalter als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung. Ihre Aufgabe? Den Schutz der personenbezogenen Daten jedes Teilnehmers zu gewährleisten.

Die DSGVO basiert auf mehreren zentralen Grundsätzen. Diese sollten Sie unbedingt kennen:

  • Die ausdrückliche Einwilligung. Sie müssen vor jeder Datenerhebung eine klare Zustimmung der betroffenen Person einholen. Dazu gehört eine transparente und verständliche Information über die Nutzung der Daten.
  • Der Zweck der Verarbeitung. Jede erhobene Angabe muss einem konkreten Ziel dienen (Anmeldung, Kommunikation, Networking usw.). Eine Erhebung „auf Vorrat“ ist nicht zulässig.
  • Die Datenminimierung. Sie dürfen nur die Daten erheben, die für Ihre Veranstaltungstätigkeit unbedingt notwendig sind.
  • Das Recht auf Auskunft und Löschung. Jeder Teilnehmer kann seine Rechte ausüben: Zugriff, Berichtigung, Recht auf Vergessenwerden. Sie müssen innerhalb von maximal 30 Tagen darauf reagieren.
  • Die Datensicherheit. Die DSGVO schreibt geeignete Sicherheitsmaßnahmen für den Datenschutz vor. Bei einer Verletzung ist eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde (CNIL) innerhalb von 72 Stunden verpflichtend.
  • Die Datenportabilität. Eine Person kann verlangen, ihre Daten in einem verwertbaren Format zu erhalten.

Mit anderen Worten: Die DSGVO verlangt einen strukturierten, sicheren und transparenten Umgang mit Daten.

Welche Datenarten werden im Eventmanagement erhoben?

In der Praxis verarbeitet die Eventbranche eine Vielzahl unterschiedlicher personenbezogener Daten.

Hier die wichtigsten Datenarten, die dabei erhoben werden:

  • Anmeldedaten: Name, Vorname, E-Mail, Telefonnummer, Unternehmen, Funktion usw.
  • Verhaltensdaten: Teilnahme an Sessions, Interaktionen, Networking usw.
  • Anwesenheitsdaten: gescannter Badge, Check-in, QR-Code usw.
  • Daten aus digitalen Tools: CRM, Eventplattform, mobile App usw.
  • Marketingdaten: Präferenzen, Interessen, Engagement nach der Veranstaltung usw.

Wird beispielsweise bei einer Messe oder einem Seminar ein Badge per App gescannt, handelt es sich bereits um die Erhebung personenbezogener Daten. Diese Daten können anschließend von einem Aussteller oder einem Vertriebsmitarbeiter im Rahmen der Kundenbeziehung genutzt werden. Und genau hier wird die DSGVO-Konformität zu einem strategischen Thema.

Welche Auswirkungen hat die DSGVO auf das Eventmanagement?

Die DSGVO ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung: Sie ist auch ein Hebel für die Leistungsfähigkeit Ihrer Eventstrategie.

Was ändert sich dadurch konkret für Sie?

  • Eine bessere Datenqualität. Sie erheben weniger, dafür gezielter. Die Daten sind zuverlässiger und besser nutzbar.
  • Qualifiziertere Kontaktdatenbanken. Schluss mit riesigen, wenig engagierten Listen. Stattdessen wirklich interessierte Kontakte.
  • Mehr Vertrauen. Transparenz, Respekt der Privatsphäre, Klarheit: All das verbessert die Nutzererfahrung.
  • Strukturiertere interne Prozesse. Die DSGVO zwingt Sie dazu, Ihre Praktiken zu formalisieren: Einwilligungsmanagement, Aufbewahrung, Sicherheit, Data Governance.

So verändert die DSGVO die Art und Weise, wie Sie Ihre Veranstaltungen konzipieren.

Checkliste: Welche DSGVO-Pflichten gelten für eine Veranstaltung?

Hier die wesentlichen rechtlichen Pflichten, die Sie für Ihre DSGVO-Konformität im Eventmanagement einhalten müssen:

  • Die ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmer einholen. Vor jeder Erhebung personenbezogener Daten müssen Sie eine klare, freiwillige und informierte Zustimmung einholen.
  • Für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage festlegen. Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse: Jede Datenverarbeitung muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen.
  • Transparent informieren. Sie müssen klar über den Zweck, die Aufbewahrungsdauer und die Nutzung der erhobenen Daten informieren.
  • Die Erhebung auf das notwendige Minimum beschränken. Erheben Sie nur die Daten, die für Ihre Veranstaltungsorganisation nützlich sind.
  • Die Datensicherheit gewährleisten. Sie müssen dem Risiko angemessene Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
  • Die Ausübung der Rechte ermöglichen. Zugriff, Berichtigung, Löschung, Widerspruchsrecht: Jede betroffene Person muss ihre Rechte einfach ausüben können.
  • Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen. Sie müssen alle im Rahmen Ihrer Veranstaltungen durchgeführten Verarbeitungsvorgänge dokumentieren.
  • Jede Datenschutzverletzung melden. Bei einem Datenleck oder Vorfall ist eine Meldung an die CNIL innerhalb von 72 Stunden verpflichtend.
  • Dienstleister und Partner vertraglich einbinden. Auch Ihre Event-Dienstleister müssen die DSGVO einhalten (Vertrag, Verantwortlichkeit, Sicherheit).

Möchten Sie tiefer einsteigen? Hier finden Sie die Tipps, mit denen Sie bei der Organisation Ihrer Events dauerhaft DSGVO-konform bleiben.

6 Schlüssel für die DSGVO-Konformität Ihrer Veranstaltungen

Die Einhaltung der DSGVO soll Ihre Veranstaltungen nicht ausbremsen. Im Gegenteil: Sie ist ein Hebel, um sie leistungsfähiger, zuverlässiger und professioneller zu machen. Hier sind die Schlüssel dazu.

Eine klare und transparente Einwilligung einholen

Ohne ausdrückliche Einwilligung ist keine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtskonform.

Konkret müssen Sie jeden Teilnehmer klar informieren: warum seine Daten erhoben werden, wie sie genutzt werden und wie lange sie aufbewahrt werden. Mit anderen Worten: keine Grauzonen, keine Mehrdeutigkeiten.

Ihre Datenerhebung muss auf einer rechtlichen, transparenten und nachvollziehbaren Grundlage beruhen.

Im Falle eines Verstoßes sind die Risiken zudem sehr real. Die CNIL sieht Sanktionen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Der Schutz personenbezogener Daten ist also keine Option, sondern eine Verantwortung.

Sicherstellen, dass Ihre Datenerhebung DSGVO-konform ist

Sie haben es sicher schon verstanden: Um DSGVO-konform zu sein, muss Ihre Erhebung personenbezogener Daten auf einem zentralen Prinzip beruhen, der ausdrücklichen Einwilligung der Person.

Konkret geht es dabei um einen zentralen Punkt: das Opt-in. Beim Opt-in entscheidet sich der Teilnehmer freiwillig dafür, Ihnen seine Daten zu übermitteln und deren Nutzung zuzustimmen.

Doch Vorsicht: Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und vor allem unbeeinflusst erfolgen.

Hier die Best Practices, die Sie anwenden sollten:

  • Ein verpflichtendes und eindeutiges Opt-in. Der Teilnehmer muss selbst ein Kästchen ankreuzen, um seine Zustimmung zu geben.
  • Keine vorausgefüllten Kästchen. Keine Einwilligung darf vorausgesetzt werden.
  • Ein empfohlenes Double-Opt-in. Eine Bestätigung per E-Mail stärkt den Nachweis der Einwilligung.
  • Ein aufbewahrter Nachweis der Einwilligung. Sie müssen jederzeit belegen können, dass die Person zugestimmt hat.
  • Eine klare Unterscheidung zwischen Kunden und Interessenten. Je nach Status gelten unterschiedliche Kommunikationsregeln.
  • Granulare Auswahlmöglichkeiten. Newsletter, Einladungen, Partner usw.: Jede Nutzung erfordert eine eigene Zustimmung.

Hier ein Beispiel für eine konforme Formulierung in einem Anmeldeformular: „Ich stimme zu, dass meine Daten im Rahmen kommerzieller Kommunikation genutzt werden“.

Sobald die Einwilligung vorliegt, können Sie die Daten im festgelegten Rahmen nutzen. Doch sobald sich die Nutzung ändert, ist eine neue Zustimmung erforderlich.

Und vor allem: Sie müssen es den Teilnehmern immer ermöglichen, sich einfach von Ihrer Kommunikation abzumelden.

Ihre Teilnehmer umfassend über ihre Daten informieren

Die Information Ihrer Teilnehmer ist entscheidend für die DSGVO-Konformität im Eventmanagement. Doch was genau müssen Sie dabei kommunizieren?

Hier die Pflichtangaben, die Sie in Ihre Formulare, Anmeldeseiten oder E-Mails aufnehmen sollten:

  • Der Zweck der Verarbeitung. Warum erheben Sie diese Daten (Anmeldung, Veranstaltungsmanagement, Kommunikation usw.)?
  • Die Aufbewahrungsdauer. Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
  • Die Rechte der Teilnehmer. Zugriff, Berichtigung, Löschung, Widerspruchsrecht usw.: Jede betroffene Person muss über ihre Daten bestimmen können.

Konkret muss Ihre Botschaft einfach, zugänglich und innerhalb weniger Sekunden verständlich sein.

Zum Beispiel: „Ihre Daten werden verwendet, um Ihre Anmeldung zu dieser Veranstaltung zu verwalten und Ihnen damit verbundene Informationen zu senden. Sie können jederzeit auf Ihre Daten zugreifen, sie ändern oder deren Löschung beantragen.

Und vergessen Sie auch nicht, einen Link zu Ihrer Datenschutzerklärung einzufügen. Dieses Dokument oder diese Webseite muss all Ihre Praktiken im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten im Detail darstellen: Datenverarbeitung, Sicherheit, Weitergabe an Dienstleister, Nutzerrechte usw.

Alle Teilnehmerdaten zentral verwalten und kontrollieren

Für eine konforme Datenverwaltung gilt eine Regel: zentralisieren. Anders gesagt: Bündeln Sie alle erhobenen Daten (Anmeldung, Anwesenheit, Interaktionen, Networking) auf einer einzigen [Eventplattform](https://www.digitevent.com/fr/blog/plateforme-evenementielle). So behalten Sie in jeder Phase die Kontrolle über die Datenverarbeitung.

Doch Vorsicht: Sie dürfen die Daten Ihrer Teilnehmer nicht frei weitergeben. Auch im Rahmen einer Veranstaltung gilt eine klare Regel: keine Datenweitergabe ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person. Weitergabe an einen Aussteller, Übermittlung an einen Partner, kommerzielle Nutzung nach der Veranstaltung: All das muss im Voraus über ein spezifisches Opt-in bestätigt werden.

Und genau hier wird Technologie nützlich. Eine zentralisierte Lösung ermöglicht es Ihnen unter anderem:

  • Die Nachvollziehbarkeit der Einwilligungen sicherzustellen: wer hat wann und in welchem Kontext zugestimmt.
  • Die Rechte der Teilnehmer einfach zu verwalten: Zugriff, Änderung, Löschung der Daten usw.
  • Die Löschung der Daten zu automatisieren, entsprechend der festgelegten Aufbewahrungsdauer
  • Die Zugriffe und Nutzungen abzusichern, um das Risiko von Datenlecks oder nicht konformer Nutzung zu begrenzen.

So wechseln Sie von einer verstreuten zu einer sicheren, kontrollierten und konformen Datenverwaltung.

Ihre Data Governance strukturieren (mit oder ohne DSB)

Sie verarbeiten bei jeder Veranstaltung personenbezogene Daten. Aber wer ist intern, in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Eventagentur, wirklich dafür verantwortlich?

Genau das ist die Aufgabe des Data Protection Officer (DPO), auch Datenschutzbeauftragter (DSB) genannt. Seine Aufgabe ist einfach: die Erhebung und Verarbeitung der Daten zu überwachen, deren Schutz zu gewährleisten und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung sicherzustellen.

Konkret ist der DSB in mehreren zentralen Bereichen tätig:

  • Validierung der Erhebungsprozesse
  • Kontrolle der Datennutzung
  • Risiko- und Vorfallmanagement
  • Unterstützung der Teams bei Best Practices

Beachten Sie, dass die Benennung eines DSB nicht in jedem Fall verpflichtend ist. Sie ist in bestimmten Fällen vorgeschrieben: für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, die eine umfangreiche Datenverarbeitung durchführen, sowie Organisationen, die sensible Daten oder Daten mit hohem Risiko verarbeiten.

Wenn keiner dieser Fälle auf Sie zutrifft, können Sie einfach einen internen DSGVO-Ansprechpartner benennen. Diese Rolle kann von einem Marketingverantwortlichen, einem Eventprojektleiter oder einem IT-Verantwortlichen übernommen werden. Ihr Ziel bleibt dasselbe wie das eines DSB: Ihre Organisation zu strukturieren und eine konforme Datenverwaltung zu gewährleisten.

Ihre bestehenden Daten optimieren

Sie haben bereits eine Datenbank? Gute Nachricht: Sie können sie weiterhin nutzen. Allerdings unter einer Bedingung: Sie muss DSGVO-konform sein. Mit anderen Worten, Sie dürfen Ihre bestehenden Daten nicht nutzen, ohne deren Verwendung rechtfertigen zu können.

Zwei Elemente sind dabei unverzichtbar:

  • Der Zweck der Datenbank. Warum wurden diese Daten erhoben? In welchem Rahmen dürfen sie heute genutzt werden?
  • Der Nachweis der Einwilligung. Sie müssen angeben können, wann die Einwilligung eingeholt wurde, in welchem Kontext und für welche Art der Nutzung.

Konkret bedeutet das, eine Sortier- und Qualifizierungsarbeit zu leisten. Bereinigen Sie veraltete Daten, löschen Sie Kontakte ohne eindeutige Einwilligung, überprüfen Sie die Aufbewahrungsdauer und segmentieren Sie Ihre Datenbanken nach den zulässigen Nutzungen.

Das Ergebnis ist vielleicht eine kleinere, dafür aber vollständig konform nutzbare Datenbank.

Wie gewährleisten Sie die Sicherheit Ihrer Eventdaten?

Daten zu erheben, ist die eine Sache. Sie zu schützen, eine andere. Und hier stellt die DSGVO hohe Anforderungen an die Datensicherheit. Genau deshalb wird die Wahl Ihres Event-Management-Tools zu einer strategischen Entscheidung.

Um einen DSGVO-konformen Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, muss Ihre Plattform mehrere wesentliche Standards erfüllen.

Hier die Punkte, die Sie vorrangig prüfen sollten:

  • Ein Hosting der Daten innerhalb der Europäischen Union, zum Beispiel über Infrastrukturen wie AWS Europe. Das gewährleistet ein Schutzniveau, das der europäischen Verordnung entspricht.
  • Eine Verschlüsselung der Daten (HTTPS/TLS). So sind die Daten bei Übertragungen und Verbindungen geschützt.
  • Eine granulare Zugriffsverwaltung (Rollen und Berechtigungen). Jeder Nutzer greift nur auf die Daten zu, die er benötigt, wodurch Sie das Risiko von Fehlern oder internen Datenlecks begrenzen.
  • Protokolle und einen Verlauf der Aktionen. Sie wissen, wer wann und wie auf welche Daten zugegriffen hat. Das ist bei Kontrollen oder Vorfällen ein entscheidender Punkt.

Denken Sie auch daran, dass eine wirklich DSGVO-konforme Plattform Ihnen ermöglichen muss, die Weitergabe Ihrer Daten an Dienstleister zu kontrollieren und bestimmte Regeln der sicheren Datenverwaltung zu automatisieren (zum Beispiel die Bearbeitung von Änderungs- oder Löschanfragen).

Und vergessen Sie nicht, dass die von der CNIL angewandten Vorschriften und Gesetze häufig aktualisiert werden. Prüfen Sie deshalb regelmäßig, ob die von der CNIL bereitgestellten Informationen mit Ihren Praktiken und Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen.

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V2 - 07/05/2026