Sie erheben bei jeder Veranstaltung Daten. Anmeldung, Badge, Networking, Nachbereitung: Jede Interaktion beinhaltet eine Verarbeitung personenbezogener Daten.
Doch wie können Sie sicher sein, dass Sie den Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (oder DSGVO) einhalten?
Die gute Nachricht: Sie müssen kein Jurist sein, um Ihre DSGVO-Konformität im Eventmanagement sicherzustellen. Allerdings müssen Sie die Grundlagen verstehen, vor allem ihre konkreten Auswirkungen auf Ihre Organisation, und genau dabei hilft Ihnen dieser praktische Leitfaden.
Was ist die DSGVO im Eventmanagement?
Was Sie über die DSGVO wissen müssen
Die DSGVO ist eine europäische Verordnung, die die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union regelt.
Konkret gelten Sie als Veranstalter als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung. Ihre Aufgabe? Den Schutz der personenbezogenen Daten jedes Teilnehmers zu gewährleisten.
Die DSGVO beruht auf mehreren zentralen Grundsätzen. Diese sollten Sie unbedingt beherrschen:
- Die ausdrückliche Einwilligung. Sie müssen vor jeder Datenerhebung eine klare Zustimmung der betroffenen Person einholen. Das setzt eine transparente und verständliche Information über die Nutzung der Daten voraus.
- Der Zweck der Verarbeitung. Jede erhobene Angabe muss einem konkreten Ziel dienen (Anmeldung, Kommunikation, Networking usw.). Eine Erhebung „auf Vorrat" ist nicht zulässig.
- Datenminimierung. Sie dürfen nur die Daten erheben, die für Ihre Veranstaltung unbedingt notwendig sind.
- Das Recht auf Auskunft und Löschung. Jeder Teilnehmer kann seine Rechte wahrnehmen: Auskunft, Berichtigung, Recht auf Vergessenwerden. Sie müssen darauf innerhalb von maximal 30 Tagen reagieren.
- Die Datensicherheit. Die DSGVO schreibt geeignete Maßnahmen zur Datensicherheit vor. Bei einer Verletzung ist eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden verpflichtend.
- Die Datenübertragbarkeit. Jede Person kann verlangen, ihre Daten in einem verwertbaren Format zu erhalten.
Mit anderen Worten: Die DSGVO verlangt einen strukturierten, sicheren und transparenten Umgang mit Daten.
Die Arten von Daten, die im Eventmanagement erhoben werden
In der Praxis verarbeitet die Eventbranche eine große Vielfalt an personenbezogenen Daten.
Hier sind die wichtigsten Arten erhobener Daten:
- Anmeldedaten: Name, Vorname, E-Mail, Telefon, Unternehmen, Position usw.
- Verhaltensdaten: Teilnahme an Sessions, Interaktionen, Networking usw.
- Anwesenheitsdaten: gescannter Badge, Check-in, QR-Code usw.
- Daten aus digitalen Tools: CRM, Eventplattform, mobile App usw.
- Marketingdaten: Präferenzen, Interessen, Engagement nach der Veranstaltung usw.
Ein konkretes Beispiel: Bei einer Messe oder einem Seminar stellt das Scannen eines Badges über eine App eine Erhebung personenbezogener Daten dar. Diese Daten können anschließend von einem Aussteller oder einem Vertriebsmitarbeiter im Rahmen einer Kundenbeziehung genutzt werden. Und genau hier wird die DSGVO-Konformität strategisch wichtig.
Welche Auswirkungen hat die DSGVO auf das Eventmanagement?
Die DSGVO ist nicht nur eine rechtliche Pflicht: Sie ist auch ein Hebel für die Leistungsfähigkeit Ihrer Eventstrategie.
Was ändert sich dadurch konkret für Sie?
- Eine bessere Datenqualität. Sie erheben weniger, dafür gezielter. Die Daten sind zuverlässiger und besser nutzbar.
- Qualifiziertere Kontaktdatenbanken. Schluss mit riesigen, wenig engagierten Verteilern. Stattdessen wirklich interessierte Kontakte.
- Mehr Vertrauen. Transparenz, Respekt der Privatsphäre, Klarheit: All das verbessert die Nutzererfahrung.
- Eine Strukturierung Ihrer internen Prozesse. Die DSGVO zwingt Sie dazu, Ihre Praktiken zu formalisieren: Einwilligungsmanagement, Aufbewahrung, Sicherheit, Daten-Governance.
Die DSGVO verändert somit die Art und Weise, wie Sie Ihre Veranstaltungen konzipieren.
Merkzettel: Welche DSGVO-Pflichten gelten für eine Veranstaltung?
Hier sind die wesentlichen rechtlichen Pflichten, die Sie für Ihre DSGVO-Konformität im Eventmanagement einhalten müssen:
- Die ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmer einholen. Vor jeder Erhebung personenbezogener Daten müssen Sie eine klare, freiwillige und informierte Zustimmung einholen.
- Für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage festlegen. Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse: Jede Datenverarbeitung muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen.
- Transparent informieren. Sie müssen klar über den Zweck, die Aufbewahrungsdauer und die Nutzung der erhobenen Daten informieren.
- Die Erhebung auf das Nötigste beschränken. Erheben Sie nur die Daten, die für Ihre Veranstaltung tatsächlich nützlich sind.
- Die Datensicherheit gewährleisten. Sie müssen dem Risiko angemessene Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für die Daten einrichten.
- Die Ausübung der Rechte ermöglichen. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruchsrecht: Jede betroffene Person muss ihre Rechte einfach ausüben können.
- Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Sie müssen alle Verarbeitungsvorgänge im Rahmen Ihrer Veranstaltungen dokumentieren.
- Jede Datenschutzverletzung melden. Bei einem Datenleck oder Vorfall ist eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden verpflichtend.
- Dienstleister und Partner vertraglich einbinden. Auch Ihre Eventdienstleister müssen die DSGVO einhalten (Vertrag, Verantwortlichkeit, Sicherheit).
Möchten Sie tiefer in das Thema einsteigen? Hier sind die Tipps, mit denen Sie bei der Organisation Ihrer Events die DSGVO-Konformität sicherstellen.
6 Schlüssel für die DSGVO-Konformität Ihrer Veranstaltungen
Die Einhaltung der DSGVO soll Ihre Veranstaltungen nicht ausbremsen. Ganz im Gegenteil: Sie ist ein Hebel, um sie leistungsfähiger, zuverlässiger und professioneller zu machen. Hier sind die Schlüssel dazu.
Eine klare und transparente Einwilligung einholen
Ohne ausdrückliche Einwilligung ist keine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtskonform.
Konkret müssen Sie jeden Teilnehmer klar informieren: warum seine Daten erhoben werden, wie sie genutzt werden und wie lange. Mit anderen Worten: keine Grauzonen, keine Unklarheiten.
Ihre Datenerhebung muss auf einer legalen, transparenten und verständlichen Grundlage beruhen.
Im Übrigen sind die Risiken bei Nichteinhaltung durchaus real. Es drohen Sanktionen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Der Schutz personenbezogener Daten ist also keine Option, sondern eine Verantwortung.
Sicherstellen, dass Ihre Datenerhebung DSGVO-konform ist
Sie haben es sicher schon verstanden: Um DSGVO-konform zu sein, muss Ihre Erhebung personenbezogener Daten auf einem zentralen Prinzip beruhen, der ausdrücklichen Einwilligung der Person.
Konkret bedeutet das vor allem eines: Opt-in. Opt-in bedeutet, dass der Teilnehmer freiwillig entscheidet, Ihnen seine Daten zu übermitteln und deren Nutzung zuzustimmen.
Aber Vorsicht: Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und vor allem unvoreingenommen erfolgen.
Hier sind die bewährten Vorgehensweisen, die Sie anwenden sollten:
- Ein verpflichtendes und eindeutiges Opt-in. Der Teilnehmer muss selbst ein Kästchen ankreuzen, um seine Zustimmung zu geben.
- Nicht vorausgewählte Kästchen. Keine Einwilligung darf vorausgesetzt werden.
- Ein empfohlenes Double-Opt-in. Eine Bestätigung per E-Mail stärkt den Nachweis der Einwilligung.
- Ein aufbewahrter Nachweis der Einwilligung. Sie müssen jederzeit belegen können, dass die Person zugestimmt hat.
- Eine klare Unterscheidung zwischen Kunden und Interessenten. Die Kommunikationsregeln unterscheiden sich je nach Status.
- Eine differenzierte Auswahl. Newsletter, Einladungen, Partner: Jede Nutzung erfordert eine eigene Zustimmung.
Hier ein Beispiel für eine konforme Formulierung in einem Anmeldeformular: „Ich stimme zu, dass meine Daten im Rahmen kommerzieller Kommunikation genutzt werden" .
Sobald die Einwilligung vorliegt, dürfen Sie die Daten im festgelegten Rahmen nutzen. Aber sobald sich die Nutzung ändert, wird eine neue Zustimmung erforderlich.
Und vor allem: Sie müssen es Teilnehmern immer ermöglichen, sich einfach von Ihrer Kommunikation abzumelden.
Ihre Teilnehmer gut über ihre Daten informieren
Ihre Teilnehmer zu informieren ist entscheidend, um die DSGVO im Eventmanagement einzuhalten. Aber Sie fragen sich, was genau Sie mitteilen müssen?
Hier sind die Pflichtangaben, die Sie in Ihre Formulare, Anmeldeseiten oder E-Mails aufnehmen müssen:
- Der Zweck der Verarbeitung. Warum erheben Sie diese Daten (Anmeldung, Veranstaltungsmanagement, Kommunikation usw.)?
- Die Aufbewahrungsdauer. Wie lange werden die Daten gespeichert?
- Die Rechte der Teilnehmer. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruchsrecht: Jede betroffene Person muss über ihre Daten verfügen können.
Konkret muss Ihre Botschaft einfach, zugänglich und innerhalb weniger Sekunden verständlich sein.
Zum Beispiel: „Ihre Daten werden verwendet, um Ihre Anmeldung zu dieser Veranstaltung zu verwalten und Ihnen damit verbundene Informationen zu senden. Sie können jederzeit auf Ihre Daten zugreifen, sie ändern oder ihre Löschung beantragen."
Und vergessen Sie auch nicht, einen Link zu Ihrer Datenschutzerklärung einzufügen. Dieses Dokument oder diese Webseite muss all Ihre Praktiken zum Schutz personenbezogener Daten im Detail darlegen: Datenverarbeitung, Sicherheit, Weitergabe an Dienstleister, Nutzerrechte usw.
Alle Gästedaten an einem Ort verwalten und kontrollieren
Um eine konforme Datenverwaltung sicherzustellen, gilt eine Regel: zentralisieren. Mit anderen Worten: Bündeln Sie alle erhobenen Daten (Anmeldung, Anwesenheit, Interaktionen, Networking) auf einer einzigen Eventplattform. So behalten Sie die Kontrolle über die Datenverarbeitung in jedem Schritt.
Aber Vorsicht: Sie dürfen die Daten Ihrer Teilnehmer nicht einfach so weitergeben. Auch im Rahmen einer Veranstaltung gilt eine klare Regel: keine Datenweitergabe ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person. Weitergabe an einen Aussteller, Übermittlung an einen Partner, kommerzielle Nutzung nach der Veranstaltung: All das muss vorab über ein spezifisches Opt-in bestätigt werden.
Und genau hier wird Technologie nützlich. Eine zentralisierte Lösung ermöglicht Ihnen unter anderem:
- Die Nachverfolgbarkeit der Einwilligungen sicherzustellen: wer hat was, wann und in welchem Kontext zugestimmt.
- Die Rechte der Teilnehmer einfach zu verwalten: Auskunft, Änderung, Löschung der Daten usw.
- Die Löschung der Daten zu automatisieren, entsprechend der festgelegten Aufbewahrungsdauer
- Zugriffe und Nutzungen abzusichern, um das Risiko von Datenlecks oder nicht konformer Nutzung zu begrenzen.
So wechseln Sie von einer verstreuten Verwaltung zu einer sicheren, kontrollierten und konformen Verwaltung.
Ihre Daten-Governance strukturieren (mit oder ohne DPO)
Sie verarbeiten bei jeder Veranstaltung personenbezogene Daten. Aber wer ist intern, in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Eventagentur, wirklich dafür verantwortlich?
Genau das ist die Aufgabe des Data Protection Officer (DPO), auch Datenschutzbeauftragter genannt. Seine Aufgabe ist einfach: die Erhebung und Verarbeitung der Daten zu überwachen, deren Schutz zu gewährleisten und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung sicherzustellen.
Konkret ist der DPO in mehreren zentralen Bereichen tätig:
- Validierung der Erhebungsprozesse
- Kontrolle der Datennutzung
- Management von Risiken und Vorfällen
- Begleitung der Teams bei bewährten Vorgehensweisen
Beachten Sie, dass die Benennung eines DPO nicht grundsätzlich verpflichtend ist. Sie ist in bestimmten Fällen erforderlich: für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, die Daten in großem Umfang verarbeiten, oder Organisationen, die mit sensiblen Daten oder Daten mit hohem Risiko umgehen.
Wenn keiner dieser Fälle auf Sie zutrifft, können Sie einfach einen internen DSGVO-Ansprechpartner benennen. Diese Rolle kann von einem Marketingverantwortlichen, einem Eventprojektleiter oder einem IT-Verantwortlichen übernommen werden. Das Ziel bleibt dasselbe wie bei einem DPO: Ihre Organisation zu strukturieren und eine konforme Datenverwaltung zu gewährleisten.
Ihre bestehenden Daten optimieren
Sie haben bereits eine Datenbank? Gute Nachricht: Sie können sie weiterhin nutzen. Allerdings unter einer Bedingung: Sie muss DSGVO-konform sein. Mit anderen Worten, Sie dürfen Ihre bestehenden Daten nicht nutzen, ohne deren Verwendung rechtfertigen zu können.
Zwei Elemente sind unerlässlich:
- Der Zweck der Datenbank. Warum wurden diese Daten erhoben? In welchem Rahmen dürfen sie heute genutzt werden?
- Der Nachweis der Einwilligung. Sie müssen angeben können, wann die Einwilligung eingeholt wurde, in welchem Kontext und für welche Art der Nutzung.
Konkret bedeutet das, eine Sortier- und Qualifizierungsarbeit zu leisten. Bereinigen Sie veraltete Daten, löschen Sie Kontakte ohne eindeutige Einwilligung, prüfen Sie die Aufbewahrungsdauer und segmentieren Sie Ihre Datenbanken nach zulässigen Nutzungsarten.
Am Ende erhalten Sie vielleicht eine kleinere, dafür aber vollständig konform nutzbare Datenbank.
Wie gewährleisten Sie die Sicherheit Ihrer Eventdaten?
Daten zu erheben ist die eine Sache. Sie zu schützen eine andere. Und hier stellt die DSGVO hohe Anforderungen an die Datensicherheit. Genau hier wird die Wahl Ihres Event-Management-Tools strategisch wichtig.
Um einen DSGVO-konformen Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, muss Ihre Plattform mehrere zentrale Standards erfüllen.
Hier sind die Punkte, die Sie vorrangig prüfen sollten:
- Eine Datenspeicherung innerhalb der Europäischen Union, zum Beispiel über Infrastrukturen wie AWS Europe. Das gewährleistet ein Schutzniveau, das der europäischen Regulierung entspricht.
- Eine Verschlüsselung der Daten (HTTPS/TLS). So sind die Daten bei Übertragungen und Verbindungen geschützt.
- Eine feingranulare Zugriffsverwaltung (Rollen und Berechtigungen). Jeder Nutzer greift nur auf die Daten zu, die er benötigt, wodurch Sie das Risiko von Fehlern oder internen Datenlecks begrenzen.
- Protokolle und ein Verlauf der Aktionen. Sie wissen, wer wann und wie auf was zugegriffen hat. Das ist ein zentraler Punkt bei einer Kontrolle oder einem Vorfall.
Denken Sie auch daran, dass eine wirklich DSGVO-konforme Plattform es Ihnen ermöglichen muss, die Weitergabe Ihrer Daten an Dienstleister zu kontrollieren und bestimmte Regeln für die sichere Datenverwaltung zu automatisieren (zum Beispiel die Bearbeitung von Änderungs- oder Löschanfragen).
Und vergessen Sie nicht, dass die von den Aufsichtsbehörden angewandten Vorschriften und Gesetze regelmäßig aktualisiert werden. Prüfen Sie daher regelmäßig, ob die von den Aufsichtsbehörden bereitgestellten Informationen mit Ihren Praktiken und Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen.
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V2 - 07/05/2026



